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Klage I

Mit Erfolg hat ein Finanzrichter vor dem Verwaltungsgericht dagegen geklagt, dass eine Frau den von ihm begehrten Posten der Gerichtsvorsitzenden bekommt. Der Richterwahlausschuss hatte dem Senat eine Frau als Vorsitzende des Finanzgerichtes vorgeschlagen. Die sei ebenso qualifiziert wie ihr männlicher Kollege und diesem aus Gründen der Frauenförderung vorzuziehen. Das Verwaltungsgericht stoppte nun die Ernennung. Das Auswahlverfahren sei nicht dem „Grundsatz der Bestenauslese“ gefolgt.

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