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Kirchenbrand

Im Prozeß um den Brand in der Lübecker St. Vicelinkirche hat der Angeklagte gestern gleich zu Prozeßbeginn die Aussage zur Sache verweigert. Der heute 20jährige soll am 25. Mai 1997 die katholische Kirche in Brand gesteckt und eine Außenwand des Gotteshauses mit Hakenkreuzen beschmiert haben. Er muß sich deshalb wegen schwerer Brandstiftung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Lübecker Landgericht verantworten. Ein als Zeuge geladener Kripobeamter erklärte, in einer ersten Vernehmung habe der Angeklagte sich als rechtsradikal bezeichnet. Siehe Bericht Seite 6

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