piwik no script img

Kirchenbrand: Haftbefehl aufgehoben

Der mutmaßliche Brandstifter der Lübecker Vicelinkirche ist vorerst wieder auf freiem Fuß. Das Lübecker Landgericht hob gestern den Haftbefehl gegen den 20 Jahre alten Gärtnerlehrling auf, der seit dem 13. Juni 1997 in Untersuchungshaft saß. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung des Angeklagten hatten die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, weil keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehe. Auch die Gefahr einer möglichen Einflußnahme auf die Zeugen müsse als eher gering angesehen werden. Der Tatverdächtige soll in der Nacht zum 25. Mai 1979 mit einer Signalpistole einen Schuppen in Brand geschossen haben, von dem aus das Feuer auf die angrenzende Vicelinkirche übergriff. Die Kirche brannte völlig aus, es entstand ein Sachschaden von rund 1,5 Millionen Mark.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen