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Kirchen–Asyl für Ghanaer

Göttingen (taz) - Unbefristetes „kirchliches Asyl“ hat die Göttinger Christopherus–Gemeinde am Dienstagabend drei politischen Flüchtlingen aus Ghana gewährt. Den Betroffenen, zwei Frauen und einem Mann, droht die zwangsweise Verbringung in das bayrische Asylbewerber–Auffanglager Zirndorf. Mit seiner Hilfeleistung will der Kirchenvorstand sowohl die „Schwelle für einen möglichen Polizeieinsatz erhöhen“, als auch auf die in Niedersachsen seit dem Sommer übliche und auch von Amts wegen sogenannte „Verschubungspraxis“ aufmerksam machen. Bis vor wenigen Monaten wurden die in diesem Bundesland ankommenden Asylbewerber zunächst in eine der drei zentralen Anlaufstellen Helmstedt, Braunschweig oder Friedland eingewiesen und von dort aus in einem Sammellager oder dezentral untergebracht. Inzwischen ist jedoch ein Verfahren üblich, bei dem die Flüchtlinge von einer Anlaufstelle in ein Lager, von dort nach acht bis zehn Wochen in die Anlaufstelle eines anderen Bundeslandes und dann erst an ihren endgültigen Aufenthaltsort verfrachtet werden. Zur Begründung dieser verordneten Odyssee muß die Quotenregelung herhalten, die jedes Bundesland darauf verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der einreisenden Asylbewerber aufzunehmen.

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