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Archiv-Artikel

in kürze SEKTENWARNUNG Kirchen müssen prüfen

Die beiden großen Kirchen dürfen nur dann vor „Psychosekten“ warnen, wenn sie ihren Vorwurf zuvor geprüft haben. Laut BGH müssen sie wegen ihres erhöhten Einflusses in Staat und Gesellschaft die Konsequenzen ihrer „amtlichen“ Äußerungen stärker beachten. (dpa)