: Kindschaftsrecht
Seitdem Deutschland internationale Konventionen wie die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderschutzkonvention unterzeichnet hat, gilt dieser Teil des Völkerrechts auch in der Bundesrepublik – er wird aber oft nicht angewandt. In diesen Konventionen gilt die Institution „Familie“ weiterhin als schützenswert, der Begriff Familie ist aber nicht auf die Ehe beschränkt. In Deutschland haben nichteheliche Väter praktisch kein Anrecht auf ihr Kind, oft nicht einmal auf den Besuch.