: Kindeswohl geht alle an
betr.: „Es herrschte ein ‚unerhörter Spardruck‘“, taz nord vom 13.10.2006
Die im genannten taz-Artikel wie auch anderswo zitierten, in Richtung Jugendamt abzielenden kritischen Äußerungen von Herrn Pape, dem Leiter jener Einrichtung, in die das Kind zweimal eingewiesen wurde, werfen einige Fragen auf, die auf ihn selbst zurückfallen. Wenn es stimmt, dass aus seiner Sicht die Situation des Kindes „alarmierend“ war und „selbst ein normaler Vater bei dem Zustand des Kindes überfordert gewesen“ wäre, wäre es aus meiner Sicht seine Pflicht gewesen, der Übergabe des Kindes an seinen Vater nicht nur verbal zu widersprechen und später an den Trägerverein einen Bericht zu schicken; vielmehr hat jede(r) Bürger(in) das Recht und auch die Pflicht, bekannt gewordene Fälle von Kindeswohlgefährdung anzuzeigen – notfalls auch bei der Polizei und auch gegen ein Jugendamt, das die Vormundschaft für ein Kind führt.
TORSTEN SCHAAK, Bremen