: Kindernachzug mit Ausnahmen
BRÜSSEL/LUXEMBURG dpa ■ Die EU-Staaten dürfen den Nachzug minderjähriger Kinder von Einwandererfamilien im Einzelfall beschränken. Das hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) gestern in Luxemburg entschieden. Eine EU-Richtlinie, die den EU-Staaten ein Prüfungsrecht einräumt, verstoße nicht gegen die Achtung des Familienlebens und des Kindeswohls, urteilten die Oberrichter. Gegen die Richtlinie hatte das Europäische Parlament geklagt. Das EU-Gesetz vom September 2003 sieht unter anderem vor, dass Eltern aus Staaten außerhalb der EU, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat leben, grundsätzlich ein Anrecht auf Nachzug ihrer Kinder haben.