: Kinderlärm setzt Miete runter
FRANKFURT/MAIN dpa ■ Lärmende fußballspielende Kinder vor dem Haus sind ein Grund für Mietminderung. Wenn aber Schilder das Spiel verbieten, ist die volle Miete fällig. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Der Richter gab einem Mieter Recht und erlaubte ihm, die Miete um fünf Prozent zu reduzieren. Das gelte aber nur, solange der Vermieter noch keine Verbotsschilder aufgestellt habe. CDU und Grüne rügten das Urteil. Wortgleich betonten beide Parteien in getrennten Schreiben: „Kinderlärm ist Zukunftsmusik!“