piwik no script img

Kerstein zu § 218

Als „Minimalkonsens“ bezeichnet die Frauenbeauftragte Ursula Kerstein die Forderung nach Straffreiheit bei Abtreibungen. Die von Rita Süssmuth vorgeschlagene Pflichtberatung lehnt sie ab: Durch sie werde weiterhin Druck auf die Frauen ausgeübt. Beratung sei sinnvoll, nur wenn sie freiwillig stattfände. Eine abschließende einheitliche Regelung im Zweiten Staatsvertrag sei verfrüht, so Kerstein. Gemeinsam mit den anderen Gleichstellungsstellen und den Frauenministerinnen will sie diese Haltung in die Verhandlungen zum Staatsvertrag einbringen. Es gehe dabei um mehr als nur die Regelung der Schwangerschaftsabbrüche, denn die Rechte der Frauen in der DDR seien „massiv bedroht“. ta

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen