: Kerstein zu § 218
Als „Minimalkonsens“ bezeichnet die Frauenbeauftragte Ursula Kerstein die Forderung nach Straffreiheit bei Abtreibungen. Die von Rita Süssmuth vorgeschlagene Pflichtberatung lehnt sie ab: Durch sie werde weiterhin Druck auf die Frauen ausgeübt. Beratung sei sinnvoll, nur wenn sie freiwillig stattfände. Eine abschließende einheitliche Regelung im Zweiten Staatsvertrag sei verfrüht, so Kerstein. Gemeinsam mit den anderen Gleichstellungsstellen und den Frauenministerinnen will sie diese Haltung in die Verhandlungen zum Staatsvertrag einbringen. Es gehe dabei um mehr als nur die Regelung der Schwangerschaftsabbrüche, denn die Rechte der Frauen in der DDR seien „massiv bedroht“. ta
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