: Kellnerin nicht schuld an Suff-Tod
Nach dem tödlichen Wetttrinken in einer Charlottenburger Kneipe hat das Landgericht Berlin am Donnerstag das Verfahren gegen eine Aushilfskellnerin wegen geringer Schuld eingestellt. Der 18-Jährigen wurde Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Nach Angaben einer Justizsprecherin erteilte das Gericht der Frau die Auflage, einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen. In einem ersten Verfahren waren im Februar 2008 zwei junge Männer verurteilt worden. Ein 16-jähriger Gymnasiast war im Februar 2007 nach einem Wetttrinken mit dem Gastwirt ins Koma gefallen und fünf Wochen später gestorben. Der Jugendliche hatte mindestens 45 Tequila getrunken, während der Gastwirt zur Hälfte Wasser serviert bekam. Der Fall löste eine Debatte über Alkoholmissbrauch unter Minderjährigen aus. Die Aushilfskellnerin habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt und bereue die Tat, hieß es zur Begründung. Gegen den damals 27-jährigen Gastwirt wurde Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Ein Hauptverhandlungstermin steht bisher nicht fest. DDP