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Archiv-Artikel

in kürze ENTBINDUNG GEBURTSHAUS Keine volle Erstattung

Für Entbindungen in einem Geburtshaus müssen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die vollen Kosten erstatten, so das Bundessozialgericht in Kassel. Ein nur von Hebammen betriebenes Geburtshaus sei kein zugelassenes Krankenhaus, so die Begründung. Der Gesetzgeber sehe dafür keine volle Kostenübernahme vor. (ap)