■ Am Rande: Keine freie Berufswahl für Ex-SED-Diener
Leipzig (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht hat seine Verhandlung über Sondervorschriften im Einigungsvertrag begonnen, wonach ehemalige Staatsdiener der DDR wegen zu großer SED- Nähe aus dem öffentlichen Dienst in den neuen Ländern entlassen werden konnten. Vorrangig behandelt wurde gestern die Situation an den Schulen der Ex-DDR. Der sächsische Justizminister Heitmann (CDU) verteidigte die Entlassungen mehrerer LehrerInnen, die zugleich an ihren Schulen ehrenamtlichte SED-Parteisekretäre gewesen waren. Nach bisheriger Rechtsprechung ist dies ein Indiz für mangelnde persönliche Eignung und somit ein Entlassungsgrund.
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