in kürze POLYGAMIE : Keine Witwerrente
Ein Polygamist hat keinen Anspruch auf Witwerrente. Das entschied das Landessozialgericht Hessen gestern. Ein Marokkaner hatte eine Deutsche geheiratet und später eine Zweitfrau. Nach dem Tod der ersten Frau bezog er Witwerrente, bis die Versicherung von der Zweitehe erfuhr. (Az. L2RA 429/03) (dpa)