in kürze HEIRAT KURZ VOR TOD : Keine Witwenrente
Bei Heirat kurz vor dem Tod des Partners hat die Hinterbliebene keinen Anspruch auf Witwenrente, lautet ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund. Eine 69-Jährige hatte ihren krebskranken Lebensgefährten acht Tage vor seinem Tod geheiratet. Die Richter schlussfolgerten, dass eine „Versorgungsehe“ eingegangen wurde. (dpa)