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Archiv-Artikel

in kürze HEIRAT KURZ VOR TOD Keine Witwenrente

Bei Heirat kurz vor dem Tod des Partners hat die Hinterbliebene keinen Anspruch auf Witwenrente, lautet ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund. Eine 69-Jährige hatte ihren krebskranken Lebensgefährten acht Tage vor seinem Tod geheiratet. Die Richter schlussfolgerten, dass eine „Versorgungsehe“ eingegangen wurde. (dpa)