piwik no script img

Keine Vorbehalte

Schleswig-Holsteins Energieminister Claus Möller (SPD) hat die Rechtsposition der Landesregierung zum Stromeinspeisungsgesetz bekräftigt. Er fühlte sich durch ein Urteil des Landgerichtes Karlsruhe bestätigt, das ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) dazu verpflichtet hatte, Strom aus Wasserkraft nach dem Bundesgesetz zu vergüten (Aktenzeichen 20176/95). Das Urteil sei auch für die Windmüller im Norden relevant, da es die Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes feststelle, so Möller gestern. Die Schleswag dürfe nun die Einspeisevergütung wegen „Verfassungszweifeln“ nicht mehr nur unter Vorbehalt zahlen. Möller forderte erneut, „endlich den Windstrom ohne wenn und aber zu vergüten“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen