in kürze VERFASSUNGSSCHUTZ : Keine Vorab-Auskunft
Der Verfassungsschutz darf Parteien, Gruppen und Personen in seinem Bericht erwähnen, ohne diese vorher angehört zu haben. Der Verwaltungsgerichtshof wies damit eine Klage der „Republikaner“ zurück, die vorab über die eigene Bewertung informiert werden wollten. (ap)