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Keine Unfallrente für Reinigungsfrau

■ Gericht lehnte Klage der Frau gegen Berufsgenossenschaft ab

Die Angestellte einer Reinigungsfirma erhält keine Unfallrente wegen ihres Bronchialasthmas. Das entschied das Bremer Landessozialgericht jetzt nach einem Rechtsstreit zwischen der Angestellten und der Berufsgenossenschaft. Die heute 56jährige Frau hatte geklagt, weil sie für ihr erstmals 1981 aufgetretenes Leiden das früher in chemischen Reinigungen verwendete Perchlorethylen (Per) als Ursache vermutete.

Für das Auftreten von Bronchitis oder Asthma könne „Per“nicht verantwortlich gemacht werden, entschied aber das Gericht.

Die Bremerin hatte unmittelbar an Reinigungsmaschinen gearbeitet. Selbst ihr Hausarzt sowie ihre HNO-Ärztin nahmen wegen der bekannten Gefährlichkeit von „Per“an, daß ihr Bronchialasthma nur dadurch ausgelöst werden konnte. Ein lungenärztliches Gutachten brachte dann aber die überraschende Wende: Danach rufen Perchlorehtylen und Tetrachlorethylen auch bei höheren Konzentrationen keine chronischen Atemwegserkrankungen hervor. Die Chemikalie könne allerdings zu Vergiftungen mit Auswirkungen auf das Nervensystem, auf Herz und Kreislauf sowie Leber und Nieren führen. Unter diesen Störungen leide die Klägerin jedoch nicht. t. (Az.: LSG , L 2 U 41/95)

dpa/taz

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