: Keine Stütze in „wilder“ Ehe
Kassel (dpa) - Arbeitslose, die in einer wilden Ehe leben, dürfen von den Behörden bei der Arbeitslosenhilfe behandelt werden wie Ehepaare und müssen sich das Einkommen des Partners anrechnen lassen. Die entsprechenden Bestimmungen im Arbeitsförderungsgesetz seien nicht zu beanstanden, hat das Bundessozialgericht am Donnerstag in einer Reihe von Musterprozessen grundsätzlich entschieden (Az.: 7 RAr 81/86 u.a.). Diese Rechtsprechung gilt rückwirkend.
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