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Archiv-Artikel

Keine Streupflicht für Radler

Gericht: Wer im Winter Rad fährt, ist selber schuld.

Von hey

Winter 2001: Eine 39 Jahre alte Frau stürzte im Dezember 2001 bei Eisglätte mit ihrem Fahrrad auf einem kombinierten Geh- und Radweg, der nicht hinreichend gestreut war. Sie brach sich das Bein und war sechs Wochen arbeitsunfähig. Ihre Arbeitgeberin, die während der Krankheit den Lohn weiterzahlen musste, verklagte die betroffene Gemeinde wegen Verletzung der Streupflicht.

Jetzt hat das Oberlandesgericht entschieden, dass es keinen Anspruch auf Schadenersatz gibt. Zuvor hatte das Landgericht der Klage stattgegeben. Das OLG änderte das Urteil und wies die Klage ab. Eine Streupflicht, die den Sicherheitsanforderungen von Radfahrern genügte, sei den Gemeinden nicht zuzumuten.hey