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■ V-MannKeine Strafvereitelung

Karlsruhe (AP) – Die Strafanzeige der hessischen Grünen gegen den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hansjörg Geiger, „entbehrt nach den der Bundesanwaltschaft bekannten Fakten jeder Grundlage“. Laut Bundesanwaltschaft gibt es keinen Anhaltspunkt, daß der Verfassungsschutz den mit Haftbefehl gesuchten ehemaligen V-Mann Steinmetz vor der Justiz versteckt. Die Grünen hatten Geiger wegen des Verdachts der Strafvereitelung angezeigt. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren ein.

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