■ Telegramm: Keine Strafe für Schüsse auf Deserteure
Berlin (dpa) – Die DDR-Grenzsoldaten dürfen für Todesschüsse auf bewaffnete fahnenflüchtige Kameraden nur in Ausnahmefällen bestraft werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Er bestätigte damit den Freispruch für einen Gefreiten, der 1966 an der Berliner Mauer einen 21jährigen Angehörigen der Nationalen Volksarmee durch einen Kopfschuß getötet hatte. Der Todesschütze ist entschuldigt, da er nicht erkennen konnte, daß seine Schüsse auf den flüchtigen Soldaten schwerstes Unrecht waren. Es ist das erste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Todesschüssen auf Deserteure.
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