: Keine Stasi-Beamte bei Thüringer Polizei
Eisenach. „In der Regel nicht für den Thüringer Polizeidienst geeignet“ sind Mitarbeiter des MfS/AfNS, hauptamtliche SED-Funktionäre und politische Mitarbeiter der ehemaligen bewaffneten Organe. Das bestimmt der Paragraph 13 des in der vergangenen Woche verabschiedeten Thüringer Polizeiorganisationsgesetzes.
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