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Archiv-Artikel

in kürze VOLLVERSCHLEIERUNG Keine Sozialhilfe

Weil sie sich weigert, ihre Vollverschleierung abzulegen, erhält eine Muslimin keine Sozialhilfe mehr. Sie sei auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar, so das VerwG Mainz. Wegen der Weigerung habe sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt (1 L 98/03.MZ). (dpa)