in kürze OHNE STROMVERBRAUCH : Keine Sozialhilfe
Weil ein Mann in einer angeblich bewohnten Wohnung keinen Strom verbrauchte, versagte ihm die Stadt Chemnitz die Sozialhilfe. Mit seiner Klage scheiterte er vor dem OVG, das es für lebensfremd hielt, aus Geldmangel auf Elektrogeräte und Licht zu verzichten. Alles spreche dafür, dass er nicht in Chemnitz gewohnt habe. (dpa)