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Archiv-Artikel

Keine Revision für Feldmark

Bremen taz ■ Schlappe für die Gegner der Bebauung der Osterholzer Feldmark: Wie das Oberverwaltungsgericht gestern mitteilte, wurden jetzt zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht, nach denen Revisions-Anträge betroffener Grundbesitzer nicht zugelassen wurden. Bebauungsgegner hatten mit Normenkontrollanträgen gegen die Entwicklungssatzung der Osterholzer Feldmark angekämpft. Das OVG hatte diese Anträge zurückgewiesen. Am 17. Dezember sind auch die jetzt veröffentlichten Revisionsanträge vor dem BVG gescheitert.