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Keine Rente, weil es die Statistik will

Celle (dpa) - Weil nach der statistischen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, daß ein Mann mit 27 Jahren verheiratet ist und eine eigene Familie zu unterhalten hat, muß eine Mutter auf Rente verzichten. Das Landessozialgericht Niedersachsen in Celle wies damit eine Frau ab, deren unverheirateter Sohn tödlich verunglückte und ihr möglicherweise einen Rentenanspruch aus der Kasse der Berufsgenossenschaft hinterlassen hätte. Nach Paragraph 596 der Reichsversicherungsordnung haben Verwandte der aufsteigenden Linie, also vornehmlich Eltern und Großeltern, einen Anspruch auf Rente, wenn ihr Kind oder Enkelkind bei einem Arbeitsunfall verstirbt. (AZ: L 6 U 16 /87)

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