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Keine Plädoyers bei RAF–Prozeß

Düsseldorf (ap) - Im Düsseldorfer Terroristenprozeß haben die Verteidiger der beiden angeklagten RAF–Mitglieder Helmut Pohl und Stefan Frey am Dienstag auf ihre Plädoyers verzichtet. Die beiden Angeklagten sagten in ihrem Schlußwort vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, sie hätten einen „antiimperialistischen Befreiungskrieg“ geführt und forderten den Status als „politische Gefangene“. Die Bundesanwaltschaft hatte für den 43jährigen Pohl lebenslange Haft und für den 26jähgrigen Frey eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten beantragt. Beiden wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigigung und die Vorbereitung mehrerer Anschläge zur Last gelegt.

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