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Keine Panik

■ Nach der Verabschiedung des „Anti–Terror–Gesetzes“

Der Gesetzgeber hat sein Werk vollbracht. Den Bewegungen steht ihre große Aufgabe noch bevor: zu verhindern, daß, was in den neuen Paragraphen angelegt ist, künftig unseren politischen Alltag bestimmt. Die Möglichkeiten dazu mögen gering sein - vorhanden sind sie allemal. Schließlich sind Gesetze in der Praxis auch Auslegungssache - und daß die Auslegung von Staatsschutzparagraphen nicht unabhängig von politischem Druck erfolgt, liegt auf der Hand. Von entscheidender Bedeutung ist, daß der geplanten neuen Verfolgungspraxis so früh wie möglich entschlossener und breiter Widerstand entgegengesetzt wird. Der Prozeß gegen die radi–aktiv, das Zustandekommen der Bundeskonferenz der Anti–AKW–Initiativen - beides im Januar 1987, kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes - werden erste Gelegenheiten sein. Gefährlich an den neuen Gesetzen ist nicht, wie der Hamburger Verfassungsschutz–Chef Lochte oder die Bundestagsfraktion der SPD weismachen wollen, daß unter dem Eindruck der Gesetze Autonome und RAF–Spektrum sich zwangsläufig stärker solidarisieren, „Tausende von Menschen in die Arme der Terroristen getrieben werden“. Wer das zum Angelpunkt seiner Argumentation macht, zielt - bei einem Verfassungsschutzchef kann man getrost unterstellen bewußt - in die falsche Richtung. Zerstört werden sollen die Solidarität, die Kommunikationsstruktur und damit das gemeinsame Agieren von militantem und bürgerlichem Flügel der Bewegung, wie es zum Beispiel in Wackersdorf Realität ist. Ein Abdrängen der Autonomen in die Illegalität käme Staatsschutz und Gesetzgeber für diesen Zweck nur gelegen. Oliver Tolmein

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