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Keine Mitsprache

■ Betr.: „Begehren ist zulässig“, taz hamburg vom 3. August 1999

Mit der von der Politik nun offensichtlich verfolgten Absicht, ein Bürgerbegehren bereits im Vorfelde zu kippen – weil es Unannehmlichkeiten bereiten könnte – bin ich überhaupt nicht einverstanden. Die Bürger der Hansestadt, die sich bei der letzten Wahl mit großer Mehrheit für die Möglichkeit der Begehren und damit für ein Mitspracherecht bei großen Entscheidungen ausgesprochen haben, fühlen sich wieder einmal hinters Licht geführt. Es hat den Anschein, als würden die Politiker wieder nur ihre eigenen Interessen verfolgen und sich nicht an dem Auftrag des Wählers orientieren. Wenn sich ein Unternehmer nicht an den Bedürfnissen seiner Kunden orientieren würde, so wäre er bald ohne Geschäft. Die Politiker nehmen hier wohl eine Sonderstellung ein.

Ulrich Schittek

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