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■ SchwangerschaftKeine Krankheit

Kassel (AP) – Eine Schwangerschaft ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im rechtlichen Sinne nicht als Unglück oder Krankheit anzusehen. Treten dagegen bei einer Schwangerschaft über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder krankhafte Störungen der Frau auf, so handelt es sich nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung der Kasseler Richter um eine Krankheit mit Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Ist die werdende Mutter anschließend weiterhin arbeitsunfähig, so löst das vom Arzt angeordnete Beschäftigungsverbot keinen Anspruch auf Mutterschaftslohn aus. Die Frau kann dann nach Ablauf des Lohnfortzahlungsanspruchs nur noch Krankengeld von der Krankenkasse beanspruchen.

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