in kürze BUNDESPRÄSIDENTENWAHL : Keine Klage möglich
Wer auf Vorschlag von Landtagsabgeordneten zur Wahl des Bundespräsidenten in die Bundesversammlung entsandt wird, kann nicht von Bürgern wieder herausgeklagt werden, entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Ein Bürger wollte ein vom Landtag nominiertes Mitglied ausschließen lassen. (Az.: 1 L 479/04.MZ) (dpa)