■ JUSTIZ: Keine Klage gegen Abwicklung möglich
Berlin. Arbeitnehmer einer ehemaligen DDR-Einrichtung, die in der »Warteschleife« sind, können verwaltungsgerichtlich nicht gegen die Abwicklung ihrer Dienststelle klagen, teilte das Bundesverwaltungsgericht gestern mit. Damit können die Betroffenen nur noch vor Arbeitsgerichten gegen ihre Entlassung klagen. Das Bundesverwaltungsgericht betonte jedoch, daß der Rechtsschutz nicht verkürzt, sondern im Gegenteil erleichtert werde. Dem Arbeitnehmer bleibe erspart, zum Erhalt seines Arbeitsverhältnisses zwei Rechtswege beschreiten zu müssen.
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