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Archiv-Artikel

VERWALTUNGSGERICHT Keine Information über CIA-Flüge

Von CHR

FREIBURG taz | Die Bundesregierung darf Informationen geheimhalten, die die USA „verstimmen“ könnten. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht und lehnte im Kern eine Klage des Stern-Journalisten Hans-Martin Tillack ab. Tillack wollte von der deutschen Flugsicherung Auskünfte über die Bewegungen von 20 Flugzeugen bekommen, die mutmaßlich dem US-Geheimdienst CIA gehören. Das deutsche Verkehrsministerium verweigerte jedoch die Angaben. Die Begründung lautete: Die USA könnten es als unerwünscht ansehen, dass hiermit ein Zusammenhang zu CIA-Entführungen hergestellt werden könnte. Das Bundesverwaltungsgericht akzeptierte diese Begründung. Das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz helfe nicht, wenn das Bekanntwerden einer Information „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben kann“. Die außenpolitischen Ziele lege aber die Bundesregierung selbst fest. Dazu könne es auch gehören, die Beziehungen zu den USA von weiteren „Verstimmungen“ freizuhalten, so die Richter. (Az.: 7 C 22.08) CHR