in kürze Verurteilung : Keine Haftstrafe
Die Urheberin der Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen fand am Donnerstag zum Abschluss ihres Strafprozesses gnädig gestimmte Richter: Sie muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Studentin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde aufgehoben.