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Archiv-Artikel

in kürze Verurteilung Keine Haftstrafe

Die Urheberin der Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen fand am Donnerstag zum Abschluss ihres Strafprozesses gnädig gestimmte Richter: Sie muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Studentin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde aufgehoben.