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Keine Gewerkschafts– pluralität in Polen

Warschau (ap) - In Polen wird es auch weiterhin keine Gewerkschaftspluralität geben. Der Oberste Gerichtshof hat am Montag in Warschau eine Klage von Aktivisten von Solidarnosc abgewiesen, mehr als nur eine Gewerkschaft an einem Arbeitsplatz zuzulassen. In dem Urteil heißt es, daß das Verbot des Gewerkschaftspluralismus in dem 1982 erlassenen Gewerkschaftsgesetz beinhaltet sei. Dieses Gesetz könne nur vom polnischen Staatsrat aufgehoben werden.

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