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Keine DSU im Westen

■ Bonner Landgericht folgt dem Einspruch der DDR-Partei DSU gegen Etikettenklau / DSU e.V. dagegen erlaubt

Bonn (ap) - In der BRD darf es vorerst keine Deutsche Soziale Union (DSU) geben. Auf Antrag der DSU in der DDR untersagte das Bonner Landgericht gestern mit einer einstweiligen Verfügung einer Parteineugründung mit Sitz in Bonn, diesen Namen zu führen. Ein gleichlautender Antrag eines von CSU-Mitgliedern gegründeten „DSU e.V.“ im bayerischen Weilheim lehnte das Gericht dagegen ab. Die Bonner Partei kündigte Berufung an. Die 7. Zivilkammer begründete ihre Entscheidung mit der Verwechslungsgefahr von der DSU in der DDR und der bundesdeutschen Partei in der „derzeitigen aktuellen politischen Situation“. Zwar gelte das bundesdeutsche Parteiengesetz nicht für die DDR-DSU. Wegen des zu erwartenden gesamtdeutschen Wahlkampfes könne jedoch der Namensschutz des Zivilrechtes analog auf die Parteinamen angewandt werden. Für den bayerischen Verein bestehe dagegen keine Verwechslungsgefahr, da der „DSU e.V.“ nicht als Partei registriert sei. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung, da erstmals über den Namensstreit öffentlich verhandelt worden sei und deshalb eine Begründung vorliege. Bei einem ähnlichen Rechtsstreit Anfang Juli vor dem Düsseldorfer Landgericht sei die einstweilige Verfügung dagegen ohne mündliche Verhandlung ergangen (Aktenzeichen: Landgericht Bonn 7 0 266/90).

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