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Keine Beugehaft für WisniewskiEx-RAFler darf schweigen

Stefan Wisniewski muss bei Ermittlungen zum Mord von 1977 an Arbeitgeberpräsident Schleyer nicht aussagen. Eine Beugehaft droht ihm auch nicht.

Die RAF ist noch immer ein Thema: Plakat beim Prozess gegen Verena Becker. Bild: dpa

Die Bundesanwaltschaft hat bei ihren Ermittlungen zum RAF-Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer einen Rückschlag erlitten. Der bereits verurteilte Stefan Wisniewski muss nicht aussagen, wer Schleyer erschoss. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Schleyer war im Herbst 1977 entführt worden, um die inhaftierte Führungsspitze der RAF um Andreas Baader und Gudrun Ensslin freizupressen. Als Reaktion auf die Unnachgiebigkeit des Staates und den kollektiven Selbstmord der RAF-Anführer wurde Schleyer am 18. Oktober 1977 erschossen.

Zwar wurden später insgesamt zehn RAF-Angehörige wegen der Mitwirkung an der Entführung und Ermordung verurteilt, unter anderem Peter-Jürgen Boock, Stefan Wisniewski und Brigitte Mohnhaupt. Wer jedoch Schleyer konkret erschossen hat, blieb unbekannt.

Für großes Aufsehen sorgte daher Boock, als er im September 2007 gegenüber Spiegel TV erklärte, die Schüsse seien von Stefan Wisniewskis und Rolf Heißler abgegeben worden. Heißler habe ihm später den genauen Ablauf berichtet.

In der Folge eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Rolf Heißler, der wegen des Schleyer-Mordes noch nicht angeklagt war. Dem heute 62-jährigen Heißler droht durch die neuen Ermittlungen aber allenfalls eine kurze zusätzliche Freiheitsstrafe, da er wegen anderer Delikte schon einmal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt war. Heißler saß von 1979 bis 2001 in Haft, weil er 1978 bei einer Passkontrolle zwei niederländische Zöllner erschoss.

Die neuen Ermittlungen kommen aber nicht voran. Allein auf die Aussage Boocks können die Bundesanwälte eine Anklage nicht stützen, da Boock auch schon gelogen hat. Die Ermittler wollten deshalb Wisniewski zur Aussage zwingen. Da er bereits wegen der Tat verurteilt wurde, könne er sich nicht mehr selbst belasten.

Das sah der Ermittlungsrichter am BGH aber anders und billigte Wisniewski ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Es bestehe die Gefahr einer "mittelbaren Selbstbelastung", aus einer Aussage könnten Schlüsse auf Wisniewskis Beteiligung an anderen Taten gezogen werden.

Die Bundesanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Doch der 3. Strafsenat des BGH erklärte das Rechtsmittel vor wenigen Tagen für unzulässig. Bundesanwalt Rainer Griesbaum ärgerte sich: "So können Ermittlungsansätze alsbald enden", grummelte er jüngst vor Journalisten.

Vermutlich wäre bei einer Befragung eh nichts herausgekommen. Nach einem Bericht des Spiegels hatte Wisniewski schon im Mai 2007 versprochen, nicht auszusagen. Allerdings hätten gegen Wisniewski dann bis zu sechs Monate Beugehaft verhängt werden können.

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