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Archiv-Artikel

in kürze LOHNERHÖHUNGEN Keine Ausnahmen

Einzelne Arbeitnehmer dürfen nicht von einer allgemeinen Lohnerhöhung ausgenommen werden, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Es sprach einem außertariflich bezahlten Buchhalter eine dreiprozentige Lohnerhöhung zu. Die Firma hatte den Lohn nicht erhöht, weil sie unzufrieden mit den Leistungen des Mannes war. (dpa)