in kürze BLOSSE PROTESTTEILNAHME : Keine Auslieferung
Wegen der bloßen Teilnahme an einem Protest im Ausland darf ein Demonstrant nicht ausgeliefert werden, selbst wenn die Demo gewalttätig endet, so das OLG Karlsruhe. Es erklärte ein Auslieferungsersuchen der Türkei gegen einen Mannheimer Türken für unzulässig, der 1993 an Demos bei Sivas teilgenommen hat. (dpa)