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Keine Anklageschrift für Mielke

Berlin (dpa) — Der Mordprozeß um die Erschießung von zwei Polizisten am Berliner Bülowplatz im Jahr 1931 gegen den früheren Stasi-Chef Erich Mielke wurde am Montag vor dem Berliner Landgericht mit der Verlesung von Urkunden fortgesetzt. Wie am Rande des Verfahrens zu erfahren war, hat Mielke die Anklage wegen der Todesschüsse an der Berliner- und innerdeutschen Mauer noch nicht erhalten. Nach Einschätzung von Mielkes Verteidiger Stefan König ist kaum abzusehen, daß Mielke, dem früheren DDR-Staatschef Erich Honecker, Ministerpräsident Willi Stoph, Verteidigungsminister Heinz Keßler und seinem Stellvertreter Fritz Streletz ein gemeinsamer Prozeß gemacht wird. Als Gründe nannte der Anwalt Mielkes eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit von eineinhalb Stunden sowie ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit der Prominentensiedlung Wandlitz. Auch werde es geraume Zeit in Anspruch nehmen, die umfangreichen Akten zu studieren. Neben der 750 Seiten starken Anklageschrift soll es sich bisher um 28 Bände Hauptakten sowie etwa 60 Ordner mit Beiakten handeln. Die am Montag verlesenen Ausschnitte aus der Emigranten-Presseagentur 'Inpress‘ aus den 30er Jahren erhärten nach den Worten von Mielkes Anwalt Hubert Dreyling die Überzeugung der Verteidigung, daß die Aussagen damaliger Mitangeklagter erpreßt waren. Das Gericht wartet weiterhin auf die aus dem KPdSU- Archiv angeforderten Unterlagen.

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