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Archiv-Artikel

in kürze KZ-AUFSEHER RENTE Kein genereller Entzug

Einem Ex-Aufseher im KZ Auschwitz darf die Kriegsopfer-Rente nicht generell entzogen werden. Laut Bundessozialgericht sei der KZ-Dienst zwar auch ohne den Nachweis von Straftaten ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Geprüft werden müsse aber, ob der Aufseher zur Mitwirkung an Verbrechen gezwungen wurde. (dpa)