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Archiv-Artikel

Kein Zuschlag für LebenspartnerIn

STUTTGART ap ■ Beamte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, bekommen keinen Familienzuschlag. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Das VG lehnte damit die Klage einer mit einer Frau zusammenlebenden Beamtin gegen das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg ab. Die Klägerin hatte auf Zahlung des Familienzuschlags geklagt und sich darauf berufen, eine unterschiedliche Behandlung von in Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Partnern gegenüber verheirateten Partnern im Besoldungsrecht sei unzulässig. Auch Lebenspartner seien sich gegenseitig zur Unterstützung verpflichtet. Das Verwaltungsgerichts folgte der Argumentation nicht. Eine Lebenspartnerschaft sei weder allgemein noch speziell im Besoldungsrecht der Ehe gleichgestellt worden. Az. 17 K 3906/02