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Archiv-Artikel

in kürze EX-EHELEUTE IN HAFT Kein Unterhalt nötig

Häftlinge sind im Gefängnis so ausreichend versorgt, dass sie keinen Anspruch auf die Unterhaltszahlungen des früheren Ehepartners haben. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem gestern bekannt gewordenen Urteil. Eine inhaftierte Frau hatte Unterhalt von ihrem Exmann eingefordert. (Az.: 5UF196/02) (dpa)