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Kein Stopp für „Hörfallen“

FREIBURG taz ■ Die so genannten „Hörfallen“ bleiben weiter zulässig. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Im Rahmen einer Hörfalle veranlasst die Polizei eine Privatperson, bei einem Verdächtigen anzurufen und ihn in ein Gespräch über die Tat zu verwickeln. Dabei hört die Polizei mit. Der Bundesgerichtshof hat diesen Trick 1996 für zulässig erklärt, wenn es um die Aufklärung von Straftaten „erheblicher Bedeutung“ geht. Kritisiert wird hieran, es werde der Grundsatz ausgehebelt, dass sich niemand gegenüber der Polizei selbst belasten muss. In Wirklichkeit sei auch das von der Polizei veranlasste und überwachte private Telefongespräch eine „Vernehmung“.

Zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden hat Karlsruhe jetzt aber als „unzulässig“ zurückgewiesen. Dem Anwalt der Kläger warf das Verfassungsgericht vor, er habe sich nicht genügend mit der BGH-Rechtsprechung auseinander gesetzt.

(Az.: 2 BvR 1990/96) CHR

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