: Kein Steuergeld für Prostituierte
KARLSRUHE dpa ■ Eine Prostituierte, die von einem betrügerischen Beamten für ihre Dienste aus der Staatskasse bezahlt worden war, muss dem Fiskus ihr Honorar zurückerstatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom Dezember des vergangenen Jahres. Das OLG hatte einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Frau über rund 8.200 Euro stattgegeben. Der BGH wies die Revision der Frau zurück (Aktenzeichen: III ZR 38/04 vom 21. Oktober 2004). Der inzwischen entlassene Exbeamte des Kreiswehrersatzamts Karlsruhe hatte zwischen 1998 und 2002 rund 1,2 Millionen Euro aus der Bundeskasse abgezweigt. Mit einem Teil des Geldes bezahlte er die Prostituierte, die das Geld behalten wollte, weil sie von den Veruntreuungen nichts gewusst habe.