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Kein Sperrkonten- Umtausch zum 1.Juni

Frankfurt (dpa) - BundesbürgerInnen, die über Immobilien oder Konten in der DDR verfügen, die unter staatlicher Verwaltung stehen, können zum Inkrafttreten der Währungsunion am 1.Juli keinen Anspruch geltend machen. Darauf wies die Deutsche Bundesbank am Mittwoch hin. Dabei geht es um sogenannte Sperrkonten, die der staatlichen Verwaltung durch die Räte der Kreise, kommunalen Wohnungsverwaltungen oder auch staatlichen Banken unterstellt wurden. Auch Konten, die bei seinerzeit illegaler Übersiedlung eingefroren wurden, fallen unter diese Regelung.

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