: Kein Sperrkonten- Umtausch zum 1.Juni
Frankfurt (dpa) - BundesbürgerInnen, die über Immobilien oder Konten in der DDR verfügen, die unter staatlicher Verwaltung stehen, können zum Inkrafttreten der Währungsunion am 1.Juli keinen Anspruch geltend machen. Darauf wies die Deutsche Bundesbank am Mittwoch hin. Dabei geht es um sogenannte Sperrkonten, die der staatlichen Verwaltung durch die Räte der Kreise, kommunalen Wohnungsverwaltungen oder auch staatlichen Banken unterstellt wurden. Auch Konten, die bei seinerzeit illegaler Übersiedlung eingefroren wurden, fallen unter diese Regelung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen