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Archiv-Artikel

in kürze INTERNETAPOTHEKEN Kein Sonderstatus

Krankenkassen dürfen Internetapotheken keine Vorzugsbehandlung gewähren. Das Sozialgericht Frankfurt verbot der AOK Hessen per einstweiliger Anordnung, bei ihren Versicherten mit Briefen, E-Mails und Anrufen für Versandapotheken zu werben. Gegen diese Werbung hatte der Hessische Apothekerverband geklagt. (afp)