in kürze PFLEGEHEIMBEWOHNER : Kein Schutz-Zwang
Pflegeheime müssen keine extremen Schutzmaßnahmen für gebrechliche Bewohner ergreifen, wenn diese das nicht wollen. Der Bundesgerichtshof gab einem Dresdner Pflegeheim Recht. Die AOK hatte das Heim auf Schadenersatz verklagt, weil eine Bewohnerin an den Folgen eines Sturzes gestorben war. (dpa)