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Kein Schmerzensgeld an Vater von Aids-Totem

Koblenz (dpa) – Nach dem Aids-Tod seines vermutlich durch Blutprodukte infizierten Sohnes hat ein Vater keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Mann habe nicht nachweisen können, daß sich sein Sohn, ein Bluter, wegen einer Amtspflichtverletzung des Bundesgesundheitsamtes angesteckt habe, begründeten die Richter ihr Urteil. Der Vater hatte der inzwischen abgeschafften Behörde vorgeworfen, von der Ansteckungsgefahr durch HIV-verseuchte Blutprodukte gewußt und nicht gehandelt zu haben. (Az.: 1 U 533/94)

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